LEISTUNGEN

Flachdach-Beratung

Unabhängige Beratung ist so wichtig wie ein gutes Flachdach-Produkt.

Unabhängige Beratungen für Abdichtungsunternehmen, Produkt-Hersteller, Investoren, Liegenschaftsmanagement, Rechtsanwälte, Versicherungen haben den Vorteil, dass dem Auftraggeber unabhängig Hilfestellung gegeben kann – nicht mit dem Focus, den ein Produzent hat. Gute Produkte liefern fast alle Hersteller – eine passende Flachdach-Lösung besteht aus guten Produkten + fachgerechter Verarbeitung + sachverständiger Begleitung … z.B. durch die IQDF-Partner.

Flachdach-Planung

Flächdächer sind mehr als horizontale Linien in der Ausführungsplanung.

Flachdächer zu planen ist für einfache Objekte so einfach, dass die von den Herstellern bereit gestellten Unterlagen dafür völlig ausreichen. Wenn`s komplex wird mit der Nutzung, mit einer anspruchsvollen Konstruktion, mit einer Sanierung, können die Spezialisten vom IQDF e.V. bessere Lösungen finden als die Planungs-Generalisten (die Architekten) oder die Berater der Hersteller. Die Auftraggeber erhalten eine Leistung mit höherer Effektivität zu wirtschaftlicheren Kosten.

Flachdach-Qualitätsmanagement

Leisten Sie sich einen persönlichen Manager für Ihre Flachdachqualität.

Die Intention des IQDF e.V. ist es mit Planung, Begleitung und Kontrolle von Flachabdichtungs-Ausführungen für Investoren und General-Unternehmen und der Begleitung von Substanzerhaltenden Flachdachsanierungen ein Qualitätsmanagement anzubieten.

 

Was für sehr große Flachdächer mittlerweile Standard ist, sollte auch bei mittleren Flachdächern zunehmend die Regel sein:

 

wenn der Abdichtungsunternehmer z.B. 1000 m2 Flachdach an einem Tag verlegt, sollte der Auftraggeber sicher sein, dass diese Leistung richtig ist.

 

Und wenn er nicht sicher ist, sollte er jemanden beauftragt haben, der ihm diese Sicherheit bieten kann.

Brandschutz für Flachdächer

Flachdachabdichtungen sind der brennbare Teil der Gebäudehülle.

Insbesondere sehr große Flachdächer waren früher im Brandfall eine Garantie für eine komplette Zerstörung der Immobilie. Mittlerweile ist die Gefahr durch sogenannte „harte Bedachungen“ und eine Ausführung des Brandschutzes von unten/innen nach einschlägigen Normen und Richtlinien fast ausgeschlossen – obwohl Flachdachabdichtungen immer brennbar sind.

 

Zur Sanierung anstehende vorhandene Flachdächer können aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht einfach komplett abgetragen und entsorgt werden und brauchen deshalb Flachdachsanierungen mit qualifizierten Sanierungsplanungen, die den Brandschutz explizit berücksichtigen.

 

Dabei sind die Brandschutzanforderungen ebenso zu berücksichtigen wie die Entrauchung durch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Flachdach-Gutachten

Technisch richtig – verständlich formuliert!

Zitat aus Wikipedia: „Ein qualifizierter Gutachter wird bei Sachfragen zunächst Tatsachen feststellen und danach ggf. Schlussfolgerungen ziehen. Ein Gutachten muss vollständig und nachvollziehbar sein und sollte möglichst auch für einen Nichtfachmann verständlich formuliert werden.

 

Ein Gutachten enthält eine allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder ein vorgegebenes Ziel. Es tritt als verbindliche (z. B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit wird in Deutschland durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, sowie die Zertifizierung oder Bestellung durch ein Gericht (z.B. gemäß § 404 ZPO) erreicht.“

 

Das Original auf Wikipedia!

Die außergerichtliche Streitbeilegung

Wenn zwei sich streiten, kann ein Dritter ganz hilfreich sein…

Flachdachabdichtungen gelten in der allgemeinen Meinung als besonders schadensanfällige Konstruktionen – auch wenn das in der Realität meist nicht stimmt.

 

Allerdings gibt`s im Bereich der Flachdachabdichtungen während oder nach der Ausführung mind. ebenso viel Streit zwischen den beteiligten Parteien wg. tatsächlicher oder vorgeblicher Mängel wie in allen anderen Gewerken.

 

Der übliche Weg, solchen Streit beizulegen über (gerichtliche) selbstständige Beweisverfahren und ggf. anschließende zivilrechtliche Hauptsache-Verfahren, wird zunehmend zeitlich abgekürzt und kostenmäßig reduziert über die Umgehung des Gerichtweges mit außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren wie Mediation, Adjudikation, Schiedsgutachten und Schiedsgerichtsverfahren.

 

Diese außergerichtliche Streitbeilegung ist auch ein Schwerpunkt für den neutralen IQDF e.V., der Geschäftsführer ist Mitglied der Streitlöserliste.